• Shopware Templateentwicklung

    Das Gespür für aktuelle grafische Design Trends abgestimmt auf die speziellen Branchenbedürfnisse beim Kunden im e-commerce Bereich, ist die Vorraussetzung dafür den passenden Style und die richtigen grafischen Elemente bei der Templateentwicklung in Projekten zum Einsatz zu bringen.
  • Shopware Templateumsetzung

    Auf Basis der InHouse Entwicklung bzw. durch den Kunden zur Verfügung gestellten Design MockUps bzw. ausgearbeiteten RZ Dateien (z. B. Adobe Photoshop Dateien) werden die entsprechenden Technologien und Anpassungen in dem Kundeneigenen Template zusammengetragen bzw. umgesetzt.
  • Shopware Modulentwicklung

    Die meisten speziellen Kundenwünsche oder Branchenspezifischen Marketing Anforderungen die in der aktuellen Shopware Umgebung als Plugins/Module umgesetzt werden müssen lassen sich mit dem erarbeiteten InHouse Know-How als Berater umsetzen. Sollte dies einmal nicht mehr ausreichen, kommen bei Bedarf externe Entwickler/Partner zum Einsatz.
  • Shopware Responsive Templates

    Durch den aktuellen Entwicklungsstand bei Shopware ist die allgemeine Responsive Fähigkeit absolut ausreichend abgedeckt. Durch die individuelle Templateentwicklung kommen aber unter anderem Technologien und Gestaltungselemente/Designs zum Einsatz die neu zur SW Umgebung hinzugefügt werden. Diese erfahren natürlich Ihrerseits auch eine 100%ige Anpassung an die gewünschte Responsive Fähigkeit des angepassten Templates/Themes.
  • Shopware Konfiguration

    Gerne stehe ich Ihnen bei der Grundkonfiguration Ihres Shops mit Rat und Tat zur Seite, oder übernehme dies Ganz. Im Bereich der SEO Optimierung kann ich Ihnen als Berater zur Seite stehen oder auf Freelancer/Agenturen/Entwickler zurück greifen, mit denen ich seit Jahren in Ecommerce Projekten Bereich zusammen arbeite.
  • Shopware Installation

    Natürlich übernehme ich auch die Installation Ihres Shopware Shops auf dem von Ihnen ausgewählten oder einem von mir empfohlenen Hosting Systems, oder stehe Ihnen als Berater zur Seite. Sehen Sie sich gern in den Referenzen meiner Projekte um und machen sich ein Bild von meinen Möglichkeiten.

AGB | xp24 - Marco Thrum

Allgemeines

  1. Nachfolgende Definitionen gelten für alle Bestimmungen in diesen AGB sowie für alle von mir verfassten Angebote und Verträge.

  2. (Potentielle) Kunden, Auftraggeber, Vertragspartner sowie deren jeweiligen Pluralformen werden nachfolgend als "Kunde" bezeichnet.

  3. "Schriftform", "Schriftlichkeit", "schriftlich" bedeuten immer "per Post, Telefax oder E-Mail".

Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Rechtsgeschäfte zwischen xp24 (Marco Thrum) und dem Kunden.

  2. Geschäftsbedingungen eines Kunden oder Geschäftspartners, welche den (Allgemeinen) Geschäftsbedingungen von xp24 (Marco Thrum) widersprechen, sind nicht anwendbar, außer xp24 (Marco Thrum) hat der Anwendbarkeit ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

  3. Die AGB von xp24 (Marco Thrum) gelten außerdem für alle weiteren geschäftlichen Vereinbarungen (Folgeaufträge, Folgegeschäfte) uneingeschränkt.

  4. Widersprechen einzelne Bestimmungen in einem von xp24 (Marco Thrum) schriftlich gestellten Angebot oder Vertrag einzelnen Bestimmungen in diesen AGB, dann genießen die jeweiligen Vertragsbestimmungen Vorrang.

  5. xp24 (Marco Thrum) behält sich das Recht auf Änderungen und/oder Ergänzungen dieser AGB vor, solange diese unter Berücksichtigung der Interessen xp24 (Marco Thrum)s für den Kunden zumutbar sind. Die Zustimmung zur Änderung gilt als erteilt, wenn der Änderung nicht binnen 3 Wochen ab Zugang der Änderungsmitteilung widersprochen wurde. Von diesem Gebot kann ebenfalls nur schriftlich abgegangen werden. Die Klausel ist nicht anwendbar für die vertraglichen Hauptleistungen.

  6. Die vorliegenden AGB gelten ab dem 01.08.2007.

Angebote, Verträge

  1. Alle Angebote, Kostenvoranschläge, Kostenabschätzungen, Preisangaben von xp24 (Marco Thrum) sind immer freibleibend, sofern nicht ausdrücklich schriftlich Gegenteiliges angegeben ist.

  2. Angebote von xp24 (Marco Thrum) können nur dann verbindlich sein, wenn sie wörtlich als solche gekennzeichnet dem Kunden schriftlich zugegangen sind und von einem vertretungsbefugten Organ übermittelt/übergeben wurden.

  3. Vertragsänderungen oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform und müssen ausdrücklich als solche gekennzeichnet sein.

  4. Schriftliche Angebote und Verträge geben das Vereinbarte vollständig wieder. Es gelten keine mündlichen Nebenabreden.

  5. Unsere Angebote sind stets als Gesamtangebote zu betrachten. Der Kunde kann nur dann einzelne Teilleistungen auswählen, wenn das im Angebot ausdrücklich festgehalten oder von xp24 (Marco Thrum) ausdrücklich schriftlich bestätigt wurde.

  6. Angebote von xp24 (Marco Thrum) müssen zu ihrer Wirksamkeit binnen 72 Stunden ab Zugang angenommen werden, sofern im Angebot keine andere Frist festgesetzt wurde.

  7. Angebote von xp24 (Marco Thrum) können ausschließlich schriftlich angenommen werden.

  8. Angebote und Verträge sind Eigentum von xp24 (Marco Thrum) und vertraulich. Ausschließlich nach schriftlicher Genehmigung von xp24 (Marco Thrum) ist der Kunde berechtigt, es an Dritte weiterzugeben. Bei Missbrauch behält sich xp24 (Marco Thrum) rechtliche Schritte vor.

  9. xp24 (Marco Thrum) ist nicht verpflichtet, die Vertretungsbefugnis einer oder mehrerer Personen zu überprüfen oder sicherzustellen, wenn diese glaubwürdig als Vertretungsbefugte des (potentiellen) Geschäftspartners auftreten. Deren Erklärungen sind für den Kunden verbindlich.

Rücktrittsrecht, Fristen

  1. Sofern nicht Gründe, welche xp24 (Marco Thrum) schuldhaft verursacht hat, ausschlaggebend für einen Rücktritt vom Vertrag sind, steht xp24 (Marco Thrum) jedenfalls eine angemessene Entschädigung für bereits erbrachte Leistungen und in diesem Zusammenhang angefallene Aufwände zu. Maßgeblich sind die Stunden- und Tagessätze auf Regiebasis laut unserer jeweils aktuellen, allgemeinen Preisliste.

  2. xp24 (Marco Thrum) ist berechtigt, sein Angebot zurückzuziehen beziehungsweise vom Vertrag zurückzutreten, falls der Kunde relevante, sich auf xp24 (Marco Thrum) nachteilig auswirkende, projektspezifische Umstände xp24 (Marco Thrum) nicht rechtzeitig zur Kenntnis gebracht hat.

  3. Falls Gründe, welche der Kunde zu vertreten hat, die Leistungserbringung durch xp24 (Marco Thrum) unmöglich, unzumutbar oder unverhältnismäßig machen, ist xp24 (Marco Thrum) berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

  4. Falls xp24 (Marco Thrum) oder ein von xp24 (Marco Thrum) zur Unterstützung zur Erfüllung der vertraglich vereinbarten Leistungen beauftragtes Unternehmen nachweislich Opfer von höherer Gewalt, Naturkatastrophen, Einbrüchen, Betriebsstörungen, Streiks, öffentlichen Unruhen oder vergleichbaren Ereignissen wird, ist xp24 (Marco Thrum) berechtigt, den Fertigstellungstermin, an Schaden und Beeinträchtigung gemessen, der Verhinderung angemessen nach hinten zu verschieben.

  5. Damit xp24 (Marco Thrum) die rechtzeitige Fertigstellung seiner Produkte und Leistungen gewährleisten kann, muss der Kunde alle für die Leistungserbringung notwendigen Daten so bald wie möglich zur Verfügung stellen. Wenn xp24 (Marco Thrum) dem Kunden verschiedene Umsetzungsalternativen zur Auswahl vorlegt, muss der Kunde möglichst rasch eine Entscheidung finden und sie xp24 (Marco Thrum) mitteilen.

  6. Ist der Kunde mit einer vereinbarten Entscheidungsfindung oder einer vereinbarten Bereitstellung von Daten in Verzug, so schiebt sich der Fertigstellungstermin abhängig von unserer Kapazitätsplanung, aber mindestens um die Verzugsdauer nach hinten.

Verantwortlichkeiten des Kunden

  1. Der Kunde versichert und haftet dafür, dass er über alle erforderlichen Rechte, wie sie xp24 (Marco Thrum) zur Verarbeitung und Verwendung benötigt, an jenen Texten, Dateien, Grafiken, Videos und sonstigen Inhalten verfügt, welche er xp24 (Marco Thrum) im Rahmen des Projekts zur Verfügung stellt oder anweist zu verwenden.

  2. Zudem ist der Kunde für alle rechtlichen Erfordernisse und notwendigen Genehmigungen zur Betreibung seiner Website oder des Systems verantwortlich.

Projektbeginn, Projektende, Abnahme

  1. Das Zustandekommen eines gültigen Vertrages, insbesondere durch rechtzeitige Annahme eines meiner verbindlichen Angebote, definiert den Beginn der Beauftragung, des Projektes.

  2. Ein Auftrag, Projekt oder Teilprojekt wird durch Abnahme der jeweils vereinbarten Leistung beendet.

  3. Die Abnahme der von uns erbrachten Leistungen hat durch den Kunden binnen 7 Kalendertagen ab Aufforderung zu geschehen, widrigenfalls sie nach Bereitstellung und nach einer entsprechenden Nachricht via E-Mail an den Kunden als abgenommen gelten.

  4. Jedenfalls als abgenommen gelten unsere Projekte, sobald sie im vorgesehenen Live-/Produktivbetrieb eingesetzt werden.

Erfüllungsgehilfen

  1. Erfüllungsgehilfen Soweit nicht anders vereinbart, kann sich der Auftragnehmer jederzeit Erfüllungsgehilfen zur Ausführung der beauftragten Werke bedienen. Er wird diese bei Bedarf in die  Verschwiegenheitspflicht mit einbeziehen und die Umsetzung steuern und prüfen.

Konzept, Nutzung, Urheberrecht

  1. xp24 (Marco Thrum) behält sämtliche Urheber-, Eigentums- und Verwertungsrechte an all seinen Konzepten und Werken.

  2. Es ist dem Kunden untersagt, die Werke von xp24 (Marco Thrum) oder Teile davon zu veröffentlichen, sie weiterzugeben oder sonstwie Dritten zugänglich zu machen. Insbesondere ist es dem Kunden untersagt, die Werke oder Teile davon zu verkaufen oder damit zu handeln. Die bestimmungsgemäße Nutzung ist selbstverständlich erlaubt. Bei Missbrauch ist xp24 (Marco Thrum) berechtigt, Schadenersatz zu verlangen.

  3. Falls der Kunde xp24 (Marco Thrum) nicht beauftragt, sind alle von xp24 (Marco Thrum) bereitgestellten Unterlagen, Materialien und Ausdrucke zurückzugeben oder zu vernichten und alle elektronischen Daten in diesem Zusammenhang endgültig zu löschen.

  4. Dem Kunden wird ein Nutzungsrecht über die im Leistungsumfang genannten Leistungen eingeräumt. Das Nutzungsrecht gilt, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, zeitlich sowie örtlich uneingeschränkt und ausschließlich für die bestimmungsgemäße Nutzung.

  5. Sämtliche Rechte, welche dem Kunden eingeräumt werden, sind nicht übertragbar.

Preise, Entgelt

  1. Sämtliche Preisangaben verstehen sich immer in Euro zuzüglich Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe, sofern nicht anders gekennzeichnet.

  2. Rechnungen und Forderungen von xp24 (Marco Thrum) gelten als anerkannt, wenn der Kunde nicht innerhalb von 30 Kalendertagen schriftlich widerspricht.

  3. Alle berechtigten Forderungen unsererseits sind innerhalb der angegebenen Frist ohne Abzüge auf das von uns genannte Bankkonto zu überweisen.

  4. Sofern nicht anders angegeben, werden mit Annahme des Angebots und vor Beginn der Umsetzung 1/3 der Projektkosten als Anzahlung fakturiert und unmittelbar fällig. 

  5. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, werden Verzugszinsen in der Höhe von 5% über dem Basiszinssatz p.a. verrechnet.

  6. Wenn der Kunde vereinbarte Zahlungstermine nicht einhält, ist xp24 (Marco Thrum) berechtigt, seine Leistungserbringung auszusetzen oder vom Vertrag zurückzutreten.

  7. Sämtliche Rechte, welche im Rahmen des Projektes dem Kunden eingeräumt werden sollen, gelten erst nach vollständiger Bezahlung als übertragen und wirksam.

  8. Falls nicht Gründe, welche xp24 (Marco Thrum) zu vertreten hat, einen späteren als den geplanten Fertigstellungstermin erwirken, ist xp24 (Marco Thrum) unabhängig des vereinbarten Zahlungsplans berechtigt, Zwischenrechnungen über die bereits erbrachten Leistungen und damit verbundenen Aufwand zu legen.

  9. Die Abtretung von Forderungen gegen xp24 (Marco Thrum) ist ohne die Zustimmung von xp24 (Marco Thrum) nicht zulässig.

Mängel, Gewährleistung, Schadenersatz

  1. xp24 (Marco Thrum) erledigt seine Arbeiten nach bestem Wissen und Gewissen.

  2. Die Gewährleistungsfrist beträgt 3 Monate.

  3. Weder leisten wir Gewähr noch haften wir für den (wirtschaftlichen) Erfolg einer von uns erstellten oder betreuten Website. Genau so wenig übernehmen wir die Verantwortung für die Erfüllung der rechtlichen Erfordernisse einer Website (zB: Impressum, Offenlegung, ...).

  4. Etwaige Mängel sind vom Kunden unmittelbar nach Bekanntwerden, jedenfalls aber innerhalb der Gewährleistungsfrist, xp24 (Marco Thrum) schriftlich und klar dokumentiert anzuzeigen, widrigenfalls der Kunde keine Ansprüche auf Gewährleistung oder Schadenersatz wegen des Mangels und etwaige Mangelfolgeschäden mehr geltend machen kann.

  5. Hat der Kunde berechtigter Weise auf Mängel hingewiesen, hat er Anspruch auf kostenlose Behebung der Mängel durch xp24 (Marco Thrum). Sind Mängelbehebungen nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand möglich, hat der Kunde Anspruch auf eine angemessene Preisminderung.

  6. Der Kunde verliert sofort sämtliche Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche, sobald er oder Dritte Werke von xp24 (Marco Thrum) auch nur geringfügig ändern, insbesondere durch Modifikationen im Quelltext, aber auch bei Änderungen der elektronischen Umgebung (Schnittstellen, Hardware oder Software sowie deren Komponenten), wenn unsere Werke speziell auf diese abgestimmt sind.

  7. xp24 (Marco Thrum) haftet nur dann für Schäden, die durch den Einsatz seiner Werke entstehen oder entstanden sind, wenn Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt, wobei der Geschädigte für das Vorliegen der Fahrlässigkeit seitens xp24 (Marco Thrum) die Beweislast trägt.

  8. Weitere Ansprüche gegen xp24 (Marco Thrum), insbesondere Schadensersatzansprüche wegen Verzugs, Unmöglichkeit der Leistung, Mangelfolgeschäden, Betriebsstörungsschäden, Unerreichbarkeit der Website, entgangenem Gewinn und Vermögensansprüche anderer Art sind ausgeschlossen, soweit dies nach den Bestimmungen des Privatrechts zulässig ist, also jedenfalls im Bereich der leichten und sogenannten "schlichten" groben Fahrlässigkeit.

  9. xp24 (Marco Thrum) haftet für den einzelnen Schadensfall maximal bis zur Höhe des Nettoauftragswertes, jedoch nie mehr als bis zu einem Betrag von EUR 1000.

  10. Schadenersatzansprüche gegen xp24 (Marco Thrum) verjähren 6 Monate ab dem Zeitpunkt, wo der Kunde Kenntnis über Schaden und Schädiger erlangt, jedoch spätestens 24 Monate nach Abnahme der jeweiligen Leistung.

Sonstiges

  1. xp24 (Marco Thrum) ist berechtigt, den Kunden als Referenz zu nennen, sein Logo in diesem Zusammenhang abzubilden und eine oberflächliche Projektbeschreibung beizustellen.

  2. Erfährt xp24 (Marco Thrum) eine Umgründung und/oder ändert xp24 (Marco Thrum) seine Rechtsform, werden sämtliche Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf das neue Unternehmen übertragen. Alle Bestimmungen bleiben uneingeschränkt gültig.

  3. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle einer unwirksamen Bestimmung eine dieser Bestimmung möglichst nahekommende wirksame Regelung zu treffen.

  4. Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten über Ansprüche aus den Vertragsbeziehungen der Parteien ist Traunstein. xp24 (Marco Thrum) behält sich das Recht vor, Klagen wahlweise auch am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden einzubringen.